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DarkMorphMaiar Herkunft: Wertheim Beiträge: 1075 |
# Antwort: 7 - 28.05.2010 um 19:06 Uhr
wie ich schon oben geschrieben habe, mahnen die 3-4 Mal, bis es vor Gericht gehen würde. Da sie aber die Kosten dafür im Vorraus zahlen müßten passiert dann nichts mehr. Und falls sie vor Gericht gehen kannst Du immernoch Einspruch oder Widerspruch einlegen und das wollen die nicht riskieren. Wenn man auf deren Schreiben reagiert wird einem das als Schwäche ausgelegt und die versuchen den Druck zu verstärken. Also keine Angst, ich habe das mit Nicole schon durchgemacht. |
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MellonValar Beiträge: 1976 |
# Antwort: 8 - 28.05.2010 um 19:33 Uhr
Richtig. Ein unbegründeter Widerspruch hätte gereicht! Wenn deine Angaben stimmen ist es guter Widerspruch! Man hätte noch schreiben können: Von weiteren Anschreiben und Mahnungen bitte ich abzusehen und erwarte mit Spannung unseren gemeinsamen Zivilprozeß. |
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MalieryaNoldor Beiträge: 600 |
# Antwort: 9 - 28.05.2010 um 20:23 Uhr
Also soll ich jetzt erst mal doch nichts unternehmen? Solche A......cher.. grml.. *angepieselt bin* |
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StormBlueWaldläufer Herkunft: Braunsbedra Beiträge: 98 |
# Antwort: 10 - 30.05.2010 um 22:56 Uhr
Sowas ist mir selber auch schon ab und an mal passiert. Alles nur Betrüger! Geh garnicht drauf ein. Du wirst dann sicher die 1. und 2. Mahnung bekommen aber das dient nur zu Einschüchterung. Wenn du nicht drauf reagierst, dann lassen die es dann auch bleiben. Die haben mit der Masche nur Erfolg, weil es Leute gibt die einfach zahlen und auf den Schwindel reinfallen. |
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MellonValar Beiträge: 1976 |
# Antwort: 11 - 31.05.2010 um 07:31 Uhr
Ich würde "unbegründet" Widerspruch einlegen und keine Gründe nennen. Ich würde auch deutlich machen, dass du es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt. Die Mahnungen kannst du getrost abwarten und unbeantwortet lassen. |
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ehem. MitgliedMaiar Beiträge: 896 |
# Antwort: 12 - 31.05.2010 um 12:19 Uhr
Viele Experten, viele Meinungen.. so ist das nun mal. Mein Senf (dieses Thema hatten wir afair schon mal im alten Forum): Trudelten bei mir offensichtlich unseriöse Zahlungsaufforderungen ein, ignorierte ich diese. Das gleiche gilt für Mahnungen. Warum sollte ich mir die Arbeit machen, einen Text zu verfassen (meine Tinte, meine Zeit ^^), zur Post zu latschen und auch noch Porto zu zahlen (und somit die ungeliebte DP AG zu unterstützen)? Aufpassen und reagieren muß man indes, wenn ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde. Dieses Verfahren prüft NICHT die Rechtmäßigkeit der Forderung, sondern hat als Ziel einzig die Durchsetzung derselben (vulgo: Zahlung). Reagierte man also nicht innerhalb von 14 Tagen auf das Schreiben des Gerichts, würde ein vollstreckbarer Titel zugunsten des Gläubigers ausgestellt werden. Es reicht dabei, neben den notwendigen Angaben auf dem Formblatt einfach sein "Hakerl" (wie der Ösi sagen würde) bei "Ich widerspreche der Forderung" (Wortlaut nicht im Kopf) zu setzen. Eine Begründung empfehle ich in diesem Stadium NICHT abzugeben. Das Gericht prüft die Begründung hier wie gesagt eh nicht. Das Mahnverfahren ist mit dem Widerspruch beendet. Dem Gläubiger bleibt dann nur, ganz normal Klage erheben. Sofern er dies tut, ist es halt klug, im o. g. Widerspruch noch keine Begründung abgegeben zu haben, auf die sich die Rechtsverdreher des Gläubigers lang und schmutzig hätten einschießen können. Sollte es wirklich zu einer Verhandlung kommen, haut man / frau seine Trümpfe erst dann raus (das gilt nicht nur für "Internet-Abzocke"). |
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